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Rechtsberatung

Der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen bietet seinen Mitgliedern kostenfreie Rechtsberatung der rbm Gmbh (Rechtsberatung für behinderte Menschen) an.

Für ein erstes Informationsgespräch stehen wir auch Nichtmitgliedern gerne zur Verfügung!

Voraussetzungen

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der "rbm" GmbH um die Rechtsberatungsgesellschaft der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland handelt, gibt es verschiedene Voraussetzungen die zwingend für die Inanspruchnahme zu erfüllen sind.

  • Ihr Rechtsproblem muss im Zusammenhang mit Ihrer Sehbehinderung oder mit Ihrer Blindheit stehen.
  • Spätestens im Rahmen einer ausführlichen Rechtsberatung oder im Rahmen einer Rechtsvertretung, ist Ihre Mitgliedschaft im BSBH und somit auch in unserem Dachverband dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband erforderlich.
  • Eine Mandatsübernahme z. B. im Widerspruchs- oder Klageverfahren, besteht nur im Bereich des Sozial- und Verwaltungsrechts! Die Bedingungen für eine Mandatsübernahme durch uns finden Sie in der rbm-Nutzungssatzung.

Kontakt

Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V.
Telefon: 069 1505966
E-Mail: info@bsbh.org

Tipps und Hinweise für eine erfolgreiche Kontaktaufnahme und Mandatsabwicklung

  • Soweit der Anlass Ihrer Kontaktaufnahme mit uns ein negativer Bescheid ist, notieren Sie sich bitte das Datum des Erhalts und überprüfen die Ihnen verbleibende Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln.
  • Sollten Ihnen für die Einlegung von Rechtsmitteln nicht mehr als eine Woche verbleiben, so legen Sie bitte selbst fristwahrend Rechtsmittel ein, z.B. „gegen Ihren Bescheid vom … lege ich hiermit Widerspruch ein. Eine Begründung folgt.”
  • Vor einer Mandatsübernahme durch uns ist es unbedingt erforderlich, dass Sie Kontakt (per Post, telefonisch, per Mail oder persönlich) mit einem unserer Juristen aufnehmen.
  • Sehen Sie bitte davon ab, uns ohne vorherige Kontaktaufnahme oder unkommentiert Unterlagen zu schicken. Insbesondere bei unvorbereiteten „E-Mailanfragen“ können wir eine fristwahrende Bearbeitung – trotz allen Bemühens – nicht gewährleisten.
  • Bei einer vereinbarten Mandatsübernahme erhalten sie von uns Vordrucke für Vollmachten, eine Mandatsvereinbarung sowie ein Mandantenstammblatt, die Sie bitte komplett unterzeichnet, bzw. möglichst vollständig ausgefüllt an uns zurücksenden.
  • Sie erhalten natürlich alle in Ihrem Auftrag verfassten Schriftstücke, sowie ggf. Schriftstücke der „Gegenseite“, zeitnah zur Kenntnis. Sofern Sie Ihre Schriftstücke zusätzlich auch in digitaler Form (per E-Mail) erhalten möchten, geben Sie Ihren Wunsch bitte auf unserem Mandantenstammblatt an.