1998 wurde die Blinden– und Sehbehindertenstiftung Hessen gegründet. Gemäß der Stiftungsverfassung werden ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke zur langfristigen Förderung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH) verfolgt. Durch die Stiftung werden beispielsweise die qualifiziert besetzten Beratungsstellen dauerhaft gefördert.
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