Reiseinfos und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen
Schwerbehinderte Menschen können beim Reisen mit Bus und Bahn Vergünstigungen bzw. kostenlose Beförderung bekommen.
Dafür benötigen Sie:
- einen gültigen Schwerbehindertenausweis (SBA), ausgestellt vom zuständigen Versorgungsamt.
- ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke (das sogenannte „Beiblatt zum Ausweis“ mit Wertmarke) als Zusatz zum Ausweis.
Wertmarke beantragen:
- Die Wertmarke erhalten Sie auf Antrag beim Versorgungsamt bzw. der zuständigen Stelle.
- Die Wertmarke hat in der Regel eine Gültigkeit von ein Jahr (alternativ auch ein halbes Jahr möglich).
- Kosten (Stand ab 2025):
104 € pro Jahr
53 € für ein halbes Jahr - Eine Ausnahme: Die Wertmarke ist kostenlos, wenn im Ausweis eines der Merkzeichen „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) eingetragen ist – oder unter bestimmten Umständen z. B. wenn Leistungsbezug nach SGB II/XII besteht.
Mit gültigem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke sind Sie bundesweit im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und Regionalverkehr kostenfrei mobil.
Dies umfasst unter anderem:
- Busse, Stadtbahnen, Straßenbahnen
- U-Bahn, S-Bahn
- Nahverkehrszüge (z. B. RB, RE, IRE, Regionalbahn, Regional-Express)
- Viele Verkehrsverbünde und regionale Verkehrsmittel in ganz Deutschland
Nicht enthalten ist grundsätzlich der Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC). Für diese Züge brauchen Sie eine reguläre Fahrkarte.
Blinde Reisende mit dem Merkzeichen „Bl“ dürfen – im Rahmen der zulässigen Bedingungen – ihre Fahrkarte auch direkt im Zug kaufen, ohne den oft höheren Bordpreis zahlen zu müssen.
Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ („Begleitung erforderlich“) eingetragen ist, darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren. Das gilt sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr – bei allen Bahnunternehmen und im öffentlichen Nahverkehr.
Die Begleitperson zahlt keine Zuschläge, auch bei ICE/IC/EC oder D-Zügen. In vielen Fällen können 1–2 Sitzplätze kostenlos reserviert werden.
Zusätzlich sind Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, etc.), Blindenführhunde oder Assistenzhunde meist kostenfrei mitreisend erlaubt – sofern das Verkehrsmittel dafür geeignet ist.
Blindenführhunde bzw. Assistenzhunde dürfen kostenlos mitgenommen werden – auch wenn bereits eine Begleitperson mitfährt.
Ebenso sind orthopädische Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren oder andere notwendige Hilfen häufig ohne Zusatzkosten beförderbar, sofern sie innerhalb der zulässigen Maße bzw. Gewichte liegen.
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 ausweist, können Sie eine ermäßigte BahnCard 25 oder BahnCard 50 erwerben.
- Mit der BahnCard 50 erhalten Sie 50 % Rabatt auf Normalpreise im Fernverkehr (Flexpreis).
- Die ermäßigten BahnCards gelten sowohl für die 1. als auch für die 2. Klasse (je nach gewählter Variante).
Wenn Sie mit Ihrem Schwerbehindertenausweis und ggf. Wertmarke ins Ausland reisen, gelten besondere Regelungen:
- Die nationale Wertmarke gilt grundsätzlich nicht im Ausland. Bei grenzüberschreitenden Verbindungen muss geprüft werden, ob eine internationale Anerkennung besteht.
- Seit dem 15. Dezember 2024 erkennt die EU Disability Card mit dem Merkzeichen „A“ auf internationalen Verbindungen die Mitnahme einer Begleitperson an – analog zum deutschen Ausweis mit Merkzeichen „B“.
- Teilweise können Sie also mit Begleitperson reisen – die konkreten Regeln hängen aber von der jeweiligen Strecke ab.
Beginnt Ihre Reise in Deutschland, können Sie mit Merkzeichen „B“ kostenlos 1–2 Sitzplätze reservieren.
Im Ausland sind Reservierungen in der Regel kostenpflichtig – sofern nicht anders angegeben. Das gilt insbesondere bei internationalen Bahnverbindungen.
Für Flugreisen gibt es spezielle Betreuungs- und Hilfsangebote für Personen mit Behinderung.
Es wird empfohlen, Assistenzbedarf mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder beim Reiseveranstalter anzumelden.
Deutsche Bahn AG – Mobilitätsservice
Für Beratung, Buchungshilfe, Fahrkartenkauf, Begleitservice, Sitzplatzreservierung und weitere barrierefreie Reiseangebote wenden Sie sich an die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn:
Telefon: 030 652 128 88
E-Mail: msz@deutschebahn.com
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 6 bis 22 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 8 bis 20 Uhr
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